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Gut zu wissen

Häufige Fragen
von Arbeitgebern

/ FAQ
Die wichtigsten Antworten vorab – alles Weitere klären wir im persönlichen Erstgespräch.

Wie lange dauert es, bis eine Fachkraft bei uns starten kann?+
Die Dauer hängt von Beruf, Herkunftsland und Verfahren ab – realistisch sind je nach Konstellation mehrere Monate. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG lassen sich die behördlichen Schritte deutlich verkürzen.
Was kostet die Vermittlung?+
Wir arbeiten mit einem transparenten, erfolgsorientierten Honorarmodell, das wir nach einer Bedarfsanalyse individuell anbieten. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen das Modell und geben Ihnen eine klare Einschätzung für Ihren konkreten Bedarf.
Welches Sprachniveau bringen die Fachkräfte mit?+
Je nach Beruf und Weg: Für die Anerkennung in der Pflege ist in der Regel B1/B2 erforderlich, für eine Ausbildung meist B1. Wir organisieren Sprachförderung bereits im Herkunftsland und begleiten danach weiter.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?+
Ein Verfahren nach § 81a AufenthG, das Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde anstoßen. Die Behörden sind an verkürzte Fristen gebunden. Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie durch das Verfahren.
Was müssen wir als Arbeitgeber vorbereiten?+
Im Wesentlichen drei Dinge: ein klares Stellenprofil, einen Arbeitsvertragsentwurf und eine Ansprechperson im Betrieb. Alles Weitere – von der Kandidatensuche bis zum Behördengang – übernehmen wir.
Was passiert, wenn es doch nicht passt?+
Sorgfältiges Matching, gute Vorbereitung im Herkunftsland und unsere Integrationsbegleitung senken das Risiko deutlich. Für den Fall der Fälle vereinbaren wir faire vertragliche Regelungen – etwa zur Nachbesetzung.